In der Baugenehmigung für Objekte wie beispielsweise Krankenhäuser, Bürogebäude, Einkaufszentren, Messehallen fordert der vorbeugende Brandschutz die Möglichkeit der Funkkommunikation der Feuerwehr innerhalb des Gebäudes. Dieses BOS-Objektfunksystem ist vom Bauherren zu beschaffen. Dieser beauftragt einen Errichter, welcher die Funkanlage bei RADIODATA beschaffen kann. Vor der Freigabe des Objektes durch die Feuerwehr wird das Funksystem von einem Sachverständigen geprüft.
Warum wird BOS-Objektfunk benötigt?
Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland nutzen ein digitales Sprech- und Datenfunksystem nach dem ETSI-Standard TETRA. Dieses Funksystem ermöglicht in erster Linie eine Kommunikation im Freifeld.
Um auch in nicht ausreichend versorgten Gebäuden und Objekten eine sichere Kommunikation für die BOS zu ermöglichen, wird dort eine separate Funkversorgung benötigt.
Wer fordert BOS-Objektfunk?
Die Forderung der zuständigen berechtigten BOS nach Einbau einer BOS-Objektfunkanlage basiert auf verschiedenen gesetzlichen Reglungen:
- Die Musterbauordnung fordert in §14, dass "bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind."
- Die Landesbauordnungen (LBO) konkretisieren diese Formulierung und fordern, dass Kommunikationseinrichtungen für die Gefahrenabwehr eingebaut und unterhalten werden.
- Die Muster-Industriebau-Richtlinie formuliert in Punkt 5.14.6: "In Industriebauten ... sind ... Vorkehrungen zu treffen, die eine Funkkommunikation der Feuerwehr ermöglichen."
- Die Muster-Hochhaus-Richtlinie fordert in Punkt 6.6.3 eine Messung/Bewertung der Erforderlichkeit einer Objektfunkanlage.
- Schließlich gibt die Versammlungsstättenverordnung in §26 auch der Polizei die Möglichkeit, in Objekten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen eine Funkanlage zu fordern.
Der Bauherr wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens verpflichtet, eine Funkversorgung für die BOS in das Gebäude zu integrieren. Die DIN 14024-1 sowie Richtlinien der zuständigen BOS (üblicherweise der Feuerwehr) regeln die technische Ausführung zu Aufbau und Wartung der BOS-Objektfunkanlage.
Der Errichter stimmt die funktechnische Detailplanung im Rahmen des Anzeigeverfahrens mit der zuständigen Feuerwehr, der Autorisierten Stelle des Landes und der BDBOS als Frequenzinhaberin zur Vermeidung von Störungen des Flächennetzes ab.
Wer darf den BOS-Objektfunk nutzen?
BOS-Objektfunkanlagen dürfen ausschließlich durch "Berechtigte des BOS-Funks" entsprechend §4 der BOS-Funkrichtlinie genutzt werden.
Wer kommt für die Kosten des BOS-Objektfunks auf?
Die Kosten für Beschaffung und Betrieb der BOS-Objektfunkanlage sind vom Bauherren bzw. dem Eigentümer zu tragen. Diese Konstellation führt dazu, dass eine BOS-Objektfunkanlage aus Sicht des Bauherrn oftmals ein (für die Freigabe des Gebäudes durch den vorbeugenden Brandschutz) "notwendiges Übel" darstellt und der Bauherr sehr auf die Kosten für Beschaffung und Betrieb achtet.
BOS-Objektfunkanlagen von RADIODATA sind speziell für diesen Markt entwickelt und bieten durch das modulare Konzept und die intelligente Steuerungsbaugruppe ARGUS nicht nur eine hohe Wirtschaftlichkeit in Beschaffung, Inbetriebnahme und Betrieb/Wartung, sondern darüber hinaus auch hervorragende technische Eigenschaften.
Betriebsarten des BOS-Objektfunks
Der BOS-Objektfunk startete in einer größeren Anzahl von Objekten vor etwa 25 Jahren als analoger BOS-Gebäudefunk. Diese analogen Anlagen arbeiten als Einsatzstellenfunk im Inselbetrieb unabhängig vom Flächennetz und ohne (direkte) Verbindung zu einer Leitstelle.
Seit dem Aufbau des flächendeckenden TETRA-Netzes für alle BOS werden digitale BOS-Objektfunkanlagen installiert. Diese arbeiten in einer von zwei grundsätzlich unterschiedlichen Betriebsarten: Neben Anlagen, die wie analoge Systeme im Inselbetrieb arbeiten (DMO1a- oder DMO1b-Repeater oder autarke Basisstation TMOa) sind auch Systeme mit Netzanbindung (eigene angebundene Basisstation, Ankopplung an eine vorhandene angebundene Basisstation oder TMO-Repeater) verfügbar. Die BDBOS präferiert wegen des Grundsatzes "Ein Netz für alle" Systeme mit Netzanbindung. Nur diese sind permanent für alle BOS verfügbar, bieten Einzelrufe und Telefonie, Verbindung zur Leitstelle, SDS-Übertragung und Alarmierung sowie die Bildung dynamischer Gruppen.
Den Anforderungen der fordernden Feuerwehren reichen die Möglichkeiten der Inselanlagen jedoch oftmals aus. Darüber hinaus arbeiten diese unabhängig vom Flächennetz, sind also von dessen eventuellem Ausfall oder einer Überlastung nicht betroffen.